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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jasowas am Juni 21, 2007, 00:26:17 Vormittag

Titel: Ausbildung beendet & übernommen: Schlussklausel?
Beitrag von: jasowas am Juni 21, 2007, 00:26:17 Vormittag
Was steht eigentlich am Ende eines Ausbildungszeugnisses, wenn man nach der Ausbildung übernommen wird?

Die üblichen Klauseln von wegen "bedauern Weggang", "verlässt auf eigenen Wunsch", "wünschen nur das Beste" etc. sind ja dann völlig deplaziert.

Gibt es hierfür spezielle übliche Formulierungen oder wird darauf völlig verzichtet, einfach nur "die Ausbildung endete zum..."??? Ich meine, eigentlich wertet es doch gerade das Ausbildungszeugnis ungemein auf, wenn man übernommen wird. Oder liege ich hier falsch?

Viele Grüße und danke schonmal...
Titel: Ausbildung beendet & übernommen: Schlussklausel?
Beitrag von: Katrin62 am Juni 22, 2007, 02:35:00 Vormittag
Das klingt dann z.B. so:
Frau Jasowas hat am 30. April 2007 vor der Industrie- und Handelskammer in Jawoschon die mündliche Prüfung mit sehr gutem Erfolg abgelegt. Ihre ausgezeichneten Leistungen waren die Basis dafür, sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wir wünschen dieser vielversprechenden jungen Kraft in unserem Hause beruflich weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.