Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nadine Jentsch am Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag
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Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?
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Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS
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I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme