Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nadine Jentsch am Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Nadine Jentsch am Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?
Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS
Titel: answer this post
Beitrag von: HelenJames am Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme