Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: anku am Februar 16, 2006, 05:10:07 Vormittag

Titel: Frist, wie lange kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden?
Beitrag von: anku am Februar 16, 2006, 05:10:07 Vormittag
hallo,
vielleicht kann mir da jemand helfen,
wie lange kann ein arbeitszeugnis angfordert werden, gibt es da fristen, verfällt der anspruch nach so und soviel monaten, jahren?
Titel: Frist, wie lange kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden?
Beitrag von: Klaus Schiller am Februar 16, 2006, 15:31:12 Nachmittag
Ich zitiere auch unserer Rubrik „Häufige Fragen“ (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php):  

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse