Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: kiprebop am Februar 16, 2006, 15:11:27 Nachmittag

Titel: Arbeitgeber im Ausland
Beitrag von: kiprebop am Februar 16, 2006, 15:11:27 Nachmittag
Hallo,

ich habe von meinem Arbeitgeber, der sich im grenznahen, nicht deutschsprachigen Ausland befindet, ein deutschsprachiges Zeugnis ausgestellt bekommen, das keinerlei sprachliche Fehler aufweist und formell der notwendigen Struktur und Inhalten eines deutschen Arbeitszeunisses entspricht. Meine Tätigkeiten und auch mein Werdegang, in dem auch deutlich meine Beförderung hervorgehoben wird, sind detailliert beschrieben. Aus der Beschreibung lässt sich auch gut das Niveau der Tätigkeit ersehen. Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Schlussformel decken alle wichtigen und auch für meine Funktion relevanten Kriterien ab. Diese drei Zeugnisteile sind jedoch komplett in Standardformulierungen gehalten und lassen deutlich auf eine Note von 1,5 schließen, was auch meinen jährlichen Beurteilungen entspricht. Ich bin hiermit eigentlich sehr zufrieden und erkläre mir die "Standard"formulierungen damit, dass mein AG mit der deutschen Zeugnissprache nicht so vertraut ist, mir aber trotzdem ein sicheres und sehr gutes Zeugnis ausstellen will, ohne Raum für mögliche Felhinterpretationen zu lassen. Könnte dies dennoch als negativ ausgelegt werden, wenn die Beurteilung nicht wirklich individualisiert ist?

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe!
Titel: Arbeitgeber im Ausland
Beitrag von: Klaus Schiller am Februar 16, 2006, 15:55:32 Nachmittag
Die deutsche Zeugnissprache und -struktur ist in der Tat weitgehend standardisiert. Durch individuelle Bewertungen insbesondere in den Abschnitten Fähigkeiten, konkrete Erfolge und Verhalten kann der Aussteller daher umso deutlicher signalisieren, dass er mit der Zeugniserstellung nicht nur eine lästige Pflicht erfüllt, sondern damit tatsächlich eine persönliche Wertschätzung verbindet.
Titel: Arbeitgeber im Ausland
Beitrag von: Biene Maja am Februar 16, 2006, 16:07:41 Nachmittag
Sehr geehrter Herr Schiller,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es geht hier schließlich wortwörtlich um einen "Grenzfall". Ist es aber demnach nicht schon Ausdruck großer Wertschätzung, wenn mein ausländischer Arbeitgeber mir ein Zeugnis nach deutschen Maßstäben ausstellt, wobei er hierzu in keinster Weise verpflichtet ist?
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