Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: MP am Juni 23, 2007, 15:43:42 Nachmittag

Titel: Ist dieser Satz als positiv zu bewerten?
Beitrag von: MP am Juni 23, 2007, 15:43:42 Nachmittag
Ihre/Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch ihre/seine klare und logische Gedankenführung, die sie/ihn zu sicheren Urteilen befähigt.
Titel: Ist dieser Satz als positiv zu bewerten?
Beitrag von: Mike am Juni 26, 2007, 22:45:07 Nachmittag
Auch den Satz findest du hier: http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php
Ist ebenfalls Note 2, diesmal im Bereich Urteilsfähigkeit.

Wie schon deine zuvor genannten Sätze istr das also ein Textbaustein-Zitat. Das wirkt bei anspruchsvollen Tätigkeiten evtl. abwertend und passt nicht unbedingt zu einer glaubwürdigen Note 2.