Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jasmin12 am Februar 16, 2006, 22:20:52 Nachmittag

Titel: Beurteilung dieses Zeugnisses
Beitrag von: Jasmin12 am Februar 16, 2006, 22:20:52 Nachmittag
Hallo!
Was haltet ihr von dem Zeugnis? Welche Formulierungen bedeuten was? Was ist das Gesamturteil? Beachtet bitte auch den zusätzlichen Punkt im 5.Absatz.
Kann man das Zeugnis bei einer zukünftigen Bewerbung beilegen oder sollte man das sein lassen? Das Datum ist übrigens 2,5 Monate nach meinem Austrittsdatum.
Vielen Dank!

„Frau XY, geb. am …..m war vom … bis … im Rahmen eines Praktikums in unserer Marketing-Abteilung beschäftigt.

Neben den Einblick, den Frau XY in alle Bereiche des nationalen Markengeschäftes mit den Marken A, B, C und D erhielt, übertrugen wir ihr folgende wesentliche Aufgaben:
-   Bearbeitung von Bezugsquellen und Reklamationen von Endverbrauchern
-   Wöchentliche Zusammenstellung von Handzettelaktionen und Aktionspreisen des Handels
-   Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Messen und Veranstaltungen
-   Abwicklung von Gewinnspielen
-   Überprüfung und Kontrolle von Verpackungslayouts
-   Erstellung einer Reichweitenliste zur Entscheidung eines möglichen Relaunches

Im Rahmen des Praktikums hat Frau XY regelmäßig an Meetings und Verkostungen des Bereiches Marketing teilgenommen.

Frau XY zeichnete sich stets durch eine gute Lern- und Arbeitsmotivation aus.. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihre fachliche Qualifikation machte sie intern und extern zu einer geschätzten Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Frau XY scheidet mit Beendigung des Praktikums aus unserem Unternehmen aus. Wir nehmen dies zum Anlass, uns bei ihr für ihren Einsatz und ihre tatkräftige Mithilfe zu bedanken. Unsere besten Wünsche begleiten Sie für ihre weiteren beruflichen und privaten Ziele.“
Titel: Beurteilung dieses Zeugnisses
Beitrag von: gast am Februar 17, 2006, 20:48:42 Nachmittag
Im Rahmen des Praktikums hat Frau XY regelmäßig an Meetings und Verkostungen des Bereiches Marketing teilgenommen.

"Verkostungen" klingt etwas merkwürdig. Liest sich so, als wenn Du nur zum Essen anwesend warst.
Außerdem ist "an Meetings teilnehmen" noch keine besondere Leistung. Man kann dort auch seine Zeit absitzen.
Würde den Satz ganz streichen.

gute Lern- und Arbeitsmotivation aus..
 
Sind die beiden Punkte am Satzende ein Fehler von Dir oder steht das so im Zeugnis? Wenn es im Zeugnis stünde, wäre das ein ziemlich hinterlistiger Geheimcode: "Dazu gäbe es noch mehr zu sagen..."
Titel: Beurteilung dieses Zeugnisses
Beitrag von: Jasmin 12 am Februar 18, 2006, 19:07:30 Nachmittag
Hallo!

Der Punkt zuviel bei "Lern- und Arbeitsmotivation aus.." steht so im Zeugnis. Ist das wirklich ein Geheimcode, der besagt, dass es noch mehr zu sagen gibt?
Vielen Dank.
Titel: Beurteilung dieses Zeugnisses
Beitrag von: Klaus Schiller am Februar 18, 2006, 19:51:45 Nachmittag
Die genannte Deutung der "zwei Punkte" findet sich tatsächlich in kursierenden Geheimcodelisten, wahrscheinlicher ist aber, dass es sich um einen Rechtschreibfehler handelt. Dennoch: Nur zwei Sätze zur Leistung sind eine sehr knappe Wertung. Hier bleiben viele wichtige Aspekte unberücksichtigt - weil sie Leistung nicht erbracht wurde?! Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikums-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf

Die Formulierung "Unsere besten Wünsche begleiten Sie" (Personalpronomen werden klein geschrieben) wird in allen relevanten Zeugnis-Fachbüchern einheitlich als Ironie gedeutet (Note mangelhaft).  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Titel: Beurteilung dieses Zeugnisses
Beitrag von: Jasmin 12 am Februar 19, 2006, 09:45:59 Vormittag
Vielen Dank für ihre Antwort, Herr Schiller!