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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: nina am April 11, 2005, 09:37:58 Vormittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: nina am April 11, 2005, 09:37:58 Vormittag
Wie ist das Zwischenzeugnis zu bewerten:

verfügt über ein gutes, erproptes Fachwissen und löst durch dessen sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben

haben Sie als eine belastbare Mitarbeiterin kennen gelernt, die auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen ihre Tätigkeiten bewältigt
die ihr übertragenen Aufgaben erledigt sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit

während ihrer Tätigkeit in unserem Haus haben wir sie als eine sorgfältige,zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt

sie ist stets pünktlich und immer ehrlich

ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist einwandfrei
Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 11, 2005, 11:39:24 Vormittag
Ein Zeugnis besteht aus insgesamt acht Leistungsabschnitten (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu möglichst allen acht Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.

Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Fachwissen: ...verfügt über ein gutes, erproptes Fachwissen und löst durch dessen sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben
Arbeitsweise: ...während ihrer Tätigkeit in unserem Haus haben wir sie als eine sorgfältige, zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt
Leistungszusammenfassung: ... die ihr übertragenen Aufgaben erledigt sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit

Verhalten: sie ist stets pünktlich und immer ehrlich; ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist einwandfrei
 
Die von Ihnen zitierten Aussagen liegen für sich gesehen im Notenspektrum gut bis befriedigend, sind aber unvollständig.  
So fehlen u.a. komplett dynamische Attribute wie zielorientiert, effizient.
Auch die Erwähnung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit ist - je nach Stelle - ggf. kritisch zu sehen. Aber: Ohne Kenntnis der Stelle (Hilfsgärtnerin? Vorstandsvorsitzende?), der  konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Der Werdegang, die aktuelle Position, die Stellenbeschreibung , die Leistungs- und Verhaltensbewertung sowie der Schlussteil müssen aufeinander abgestimmt sein. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de