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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: anrealov am Februar 19, 2006, 02:48:14 Vormittag

Titel: Kann man sich mit diesem Arbeitszeugnis sehen lassen?
Beitrag von: anrealov am Februar 19, 2006, 02:48:14 Vormittag
Was sagt Ihr dazu?

Herr ..., geb...., war vom 01.08.1999 bis zum 31.12.2005 in unserem Hause beschäftigt.

In der Zeit vom 01.08.1999 bis zum 21.06.2002 absolvierte Herr .... eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker, die er am 21.06.2002 vor der IHK zu Köln mit sehr gutem Erfolg beendete. Hierzu erhielt Herr ... ein Ausbildungszeugnis vom 22.06.2002. Anschließend wurde Herr .... zunächst in unserer Werft eingesetzt. Ab dem 01.05.2003 arbeitete Herr ... auf unserer Line Maintenance Station in Frankfurt.

Am 11.07.2003 erwarb Herr ... die ...Lizenz. Er hat Erfahrung und Kenntnisse auf folgenden Flugzeugtypen erworben:

...
...

Herr ... arbeitete sich in neue Arbeitsgebiete sehr schnell ein und zeigte viel persönliches Engagement. Aufgrund seiner guten handwerklichen Fähigkeiten konnte er seine Aufgaben immer erfolgreich und verantwortungsbewusst erfüllen. Er war immer ein belastbarer und hoch motivierter Mitarbeiter, seine Arbeitsqualität war auch bei wechselnden Anforderungen immer gut. Aufgrund seiner kooperativen Wesensart war er bei Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern anerkannt und geschätzt.

Herr... verlässt uns auf eigenen Wunsch zum....

Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, bedanken uns für seine Mitarbeit und seine guten Leistungen und wünschen ihm persönlich und beruflich für die Zukunft alles Gute.


Hier fehlt doch der Satz "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"...Ist das Schlimm? Gibt es auch hier versteckte negativäußerungen?
Titel: Kann man sich mit diesem Arbeitszeugnis sehen lassen?
Beitrag von: Klaus Schiller am Februar 20, 2006, 10:31:22 Vormittag
Im Zeugnis fehlen wichtige Angaben. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann.  Auch das Wissen bleibt unbewertet.  Sehr schwach wirkt die Aussage "wir bedanken uns für die Mitarbeit" (statt "wir danken ihm für die stets guten Leistungen").

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php