Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jupit am Februar 22, 2006, 16:17:17 Nachmittag

Titel: geknicktes Arbeitszeugnis?
Beitrag von: jupit am Februar 22, 2006, 16:17:17 Nachmittag
Ist es generell verboten, ein reguläres Arbeitszeugnis zu knicken, um es beispielsweise in einem DIN-lang-Kuvert zu verschicken?
Titel: geknicktes Arbeitszeugnis?
Beitrag von: Sunny1981 am Februar 22, 2006, 18:56:47 Nachmittag
Antwort für einen anderen Forumnutzer von Klaus Schiller:

Darf das Zeugnis zusammengefaltet in einem kleinen Kuvert geschickt werden, immerhin ist es doch ein wichtiges Dokument?
Ich verweise auf unsere Urteilsdatenbank: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort "Zeugsniform":
Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist das nicht zu beanstanden. Arbeitszeugnisse werden häufig gefaltet übersandt. Oft geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Das Originalzeugnis muss aber kopierfähig sein und die Knicke dürfen nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen.
- BAG 21.9.1999 - 9 AZR 893/98

Das dürfte Dir helfen ;-)