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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jim am Februar 24, 2006, 18:49:40 Nachmittag

Titel: Zeugnisnote für - arbeitete zu unserer vollsten Zufriedenhei
Beitrag von: Jim am Februar 24, 2006, 18:49:40 Nachmittag
Guten Tag,

was kann man davon halten ? Ich finde diese Formulierung leider nicht in den einschlägigen Quelle.

Ich denke das "stets" fehlt, aber "vollste" Zufriedenheit is drin, was nun ?


Danke für Ihr Feedback !


mfg
Jim
Titel: Zeugnisnote für - arbeitete zu unserer vollsten Zufriedenhei
Beitrag von: Klaus Schiller am Februar 24, 2006, 20:02:29 Nachmittag
Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut „ entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet, oder ob es sich nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+  eingeschätzt werden müsste.

Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2).
Titel: Zeugnisnote für - arbeitete zu unserer vollsten Zufriedenhei
Beitrag von: gast am März 01, 2006, 11:26:11 Vormittag
Danke für die Info !