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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tjard am April 13, 2005, 13:06:47 Nachmittag

Titel: Gründe für Zwischenzeugnis
Beitrag von: Tjard am April 13, 2005, 13:06:47 Nachmittag
Hallo,
ich frage mich welche Formulierung im Zwischenzeugnis besser ist:

a) Diese Zwischenzeugnis wird auf eigenen Wunsch von Herrn XY erstellt. Das Beschäftigungsverhältnis ist ungekündigt. usw...

b) Frau XY erhät dieses Zwischenzeugnis, da ihr Vorgesetzter Herr XY das Unternehmen verläßt. Das Beschäftigungsverhältnis ist ungekündigt. usw...

Vielen Dank
Tjard
Titel: Gründe für Zwischenzeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 13, 2005, 15:30:07 Nachmittag
Ich nehme an, dass "Herr XY" (Zeugnisempfänger) aus der Formulierung a) nicht mit "Herrn XY" (Vorgesetzter) aus der Formulierung b) identisch sein soll.

Wenn es also nur um die mögliche Erwähnung des Vorgesetztenwechsels geht: diese Zusatzinformation kann hilfreich sein, um klarzustellen, dass das Zeugnis nicht zum Zwecke einer externen Bewerbung ausgestellt wurde, der/die Beurteilte das Unternehmen also nicht verlassen möchte.

Aber beide Formulierungen sind möglich, sogar in Kombination ("Er/ Sie erhält dieses Zeugnis auf eigenen Wunsch aufgrund eines Vorgesetzenwechsels").
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de