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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ingo am März 02, 2006, 08:08:47 Vormittag

Titel: neu gegründetes Unternehmen
Beitrag von: Ingo am März 02, 2006, 08:08:47 Vormittag
Guten Morgen,

im Schlussabsatz meines Arbeitszeugnisses steht folgende Formulierung:

"... um sich einem neu gegründeten Unternehmen anzuschliessen."

Dies entspricht objetktiv gesehen durchaus der Wahrheit, nur ist es auch rechtmässig? Ich habe schon die Streichung dieser Formulierung eingefordert, die mit folgender Begründung abgelehnt wurde:

"...Subjektiv war und ist nicht beabsichtig, Ihre Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber in Frage zu stellen, hierzu ist die Formulierung unserer Ansicht nach auch nicht geeignet..."

Für Hinweise und Unterstützung wäre ich sehr dankbar.
MfG,
Ingo.
Titel: neu gegründetes Unternehmen
Beitrag von: Klaus Schiller am März 03, 2006, 14:13:26 Nachmittag
Das LAG Köln hat geurteilt:
Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann.
- LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90

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