Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: RoteLisa am März 02, 2006, 18:18:57 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis - Inhaltsunterschiede
Beitrag von: RoteLisa am März 02, 2006, 18:18:57 Nachmittag
Ist es zulässig, dass mir mein ehemaliger Arbeitgeber ein sehr gutes Zwischenzeugnis ausstellt und nur 6 Monate später mein Arbeitszeugnis mit anderem Inhalt und schlechterer Bewertung überreicht?
Titel: Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis - Inhaltsunterschiede
Beitrag von: Klaus Schiller am März 03, 2006, 14:31:19 Nachmittag
Relevante Entscheidungen der Arbeitsgerichte finden sie in unserer Urteilsdatenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php), hier heißt es z.B.:

Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97