Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Geli am Juni 27, 2007, 16:47:46 Nachmittag

Titel: Zeugnisformat
Beitrag von: Geli am Juni 27, 2007, 16:47:46 Nachmittag
Mein Arbeitszeugnis wurde mir in geknicktem Zustand zugesandt.
Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass dies "erlaubt" ist.
Kann ich die Zusendung bzw. Aushängigung eines ungeknickten Zeugnisses verlangen?
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Im Voraus herzlichen Dank für eure Hilfe.
Titel: Zeugnisformat
Beitrag von: Maggy am Juni 27, 2007, 22:44:43 Nachmittag
Urteile hierzu findest du in der Urteilsdatenbank: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php

Hier heißt es im Abschnitt "Zeugnisform":
Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist das nicht zu beanstanden. Arbeitszeugnisse werden häufig gefaltet übersandt. Oft geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Das Originalzeugnis muss aber kopierfähig sein und die Knicke dürfen nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen. - BAG 21.9.1999 - 9 AZR 893/98