Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Stefan am März 05, 2006, 17:27:24 Nachmittag
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Hallo,
muss das qualifizierte Zeugnis das Datum des Ausscheidens haben, oder ist es OK wenn es etwa 2 oder 3 Monate später ausgestellt wurde. Meine Firma hat Ihre Verwaltung in einem anderen Bundesland, und das Zeugnis braucht immer länger. Oder werden die dann Rückdatiert.
Stefan
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Eine deutliche Verspätung ist oft ein Hinweis z.B. auf einen Rechtsstreit, eigentlich werden Zeugnisse zurückdatiert. In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de steht ja auch:
Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist. - BAG 9.9.1992 - 5 AZR 509/91