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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nickolas Cervantes am März 07, 2006, 18:30:25 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis.....ist es korrekt?
Beitrag von: Nickolas Cervantes am März 07, 2006, 18:30:25 Nachmittag
Ausbildungszeugnis

[…]

Herr Müller konnte trotz krankheitsbedingter Fehlzeiten ein hervorragendes Ausbildungsziel erreichen. Dies belegen besonders die schulischen Leistungen. Durch seine große Auffassungsgabe lernt er auch neue, völlig unbekannte Themen sehr leicht.

Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er beherrscht sein Fachgebiet und besitzt großes Potential zur weiteren Entwicklung.

Herr Müller integrierte sich hervorragend in das junge Team unseres Unternehmens. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Wir wünschen ihm für seinen beruflichen und privaten Weg alles Gute.

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Für mich erscheint mein Ausbildungszeugnis negativ, wenn nicht sogar ironisch formuliert.

Wie passen Fehlzeiten, ein hervorragendes Ausbildungsziel und eine hervorragende Integration in das Unternehmen zusammen?

Darf er "krankheitsbedingte Fehlzeiten" überhaupt im Zeugnis erwähnen?

Die Wünsche für den "privaten Weg"....haben sie eine Bedeutung?

Ist mein Ausbildungszeugnis korrekt? Oder kann ich ein neues anfordern?

Danke schonmal im Voraus für eure Unterstützung.

Gruß,
Holgi
Titel: Ausbildungszeugnis.....ist es korrekt?
Beitrag von: Klaus Schiller am März 08, 2006, 00:01:36 Vormittag
Das auf den ersten Blick gute, wenn auch sehr knappe Zeugnis macht bei genauerem Hinsehen einen zwiespältigen Eindruck, insbesondere die für ein Zeugnis ungewöhnlichen negativen Ausdrücke fallen ins Auge: "krankheitsbedingte Fehlzeiten" (physisch ungeeignet für diesen Beruf?), "völlig unbekannte Themen" (ahnungslos?), "Potential zur weiteren Entwicklung" (ein Hinweis auf Faulheit?!).

Zum Thema "Krankheiten" finden Sie im Forum eine ganze Reihe von informativen Beiträgen, wenn Sie im Feld "Suchen"  die Begriffe  "Krankheit" oder "krank" eingeben.

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Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php