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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Pepsi am März 08, 2006, 18:37:10 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis, bitte um Bewertung
Beitrag von: Pepsi am März 08, 2006, 18:37:10 Nachmittag
Hallo,
an die, die sich mit Arbeitszeugnissen auskennen, könnt ihr dies mal bitte beurteilen. Danke!!!


Zeugnis

Frau..., geboren am..., in ..., war von... bis... in meinem Büro als Sekretärin angestellt.

Zu Ihren Aufgaben gehörten sämtliche Tätigkeiten die für eine kaufmännische Mitarbeiterin eines Sachverständigenbüros anfallen.

Frau... oblag der Telefondienst, die Terminplanung, die Materialbeschaffung, die Registratur, die Archivierung anfallender Lichtbilder sowie die Führung des Kassenbuches.

Frau.. erstellte unter Nutzung der vorhandenen EDV-Anlage einschließlich des Kalkulationssystemes Audates Kalkulationen, Gutachten, Begleitschreiben, Rechnungen sowie das gesamte Mahnwesen.

Zu Ihren Aufgaben gehörte auch die komplette Vorbereitung der Buchhaltung meines Betriebes für den Steuerberater.

Fra. arbeitete selbständig mit eigeninitiative, bei der Optimierung Betriebsinterner Arbeitsabläufe war Sie maßgeblich beteiligt. Die iHr übertragenen Arbeiten führte Sie stets zu meiner vollsten Zufiedenheit aus und war eine wertvolle Mitarbeiterin.

Frau ...hat das Arbeitsverhältnis auf eigenem Wunsch gekündigt.

Ich bedaure dies sehr und wünsche Ihr für Ihre berufliche sowie private Zukunft alles Gute

HH, den.....
Titel: Arbeitszeugnis, bitte um Bewertung
Beitrag von: Klaus Schiller am März 09, 2006, 10:48:58 Vormittag
Nahezu alle relevanten Leistungsaspekte (Engagement, Fähigkeiten, Wissen inkl. EDV, Arbeitserfolg) bleiben unberücksichtigt. Der Verhaltensteil fehlt komplett, auch der obligatorische Dank  ist nicht vorhanden. Trotz der "stets vollsten Zufriedenheit" (eigentlich Note 1)
muss das Zeugnis in dieser Form mit der Note mangelhaft bewertet werden. Zudem fallen die vielen Rechtschreibfehler auf (sofern auch im Original vorhanden). Personalpronomen (Sie, Ihr) werden beispielsweise klein geschrieben, es handelt sich nicht um eine Anrede.  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php