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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Xeno1515 am März 13, 2006, 13:34:15 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis....unvollständig?
Beitrag von: Xeno1515 am März 13, 2006, 13:34:15 Nachmittag
Hallo!
Wie aus dem Zeugnis hervorgeht, arbeite ich seit einigen Jahren als Küchenverkäuferin ( in meinem Vertrag steht allerdings kaufm. Angestellte!). Nach einem Vorgesetztenwechsel habe ich ein Zwischenzeugnis verlangt. Es ist für mich schwierig zu bewerten, da in diesem Bereich umsatzorientiert gearbeitet wird und dies mit keinem Wort erwähnt wird.....wenn ich keinen Umsatz schreiben würde, wäre ich wohl kaum noch dort beschäftigt, geschweige denn stellvertetende Abteilungsleiterin.
Die Hausleitung hat allerdings eingeräumt, dieses Zeugnis nach meinen Wünschen zu ändern.

Frau blabla, geboren blabla, wohnhaft blabla, ist seit dem blabla als Verkäuferin im Bereich Küchen in unserem Markt in blabla tätig. Frau blabla wird ebenfalls als Stellvertretung des Warenbereichsleiters Küche eingesetzt.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehören folgende Tätigkeiten:
Verkauf und Beratung
Küchenplanung über das Carat-System
Aufmaß beim Kunden
Warenpräsentation
Überwachung der Kaufverträge
AB-Kontrolle
Preisauszeichnung
Kommunikation über Lotus Notes
Reklamationsbearbeitung in Zusammenarbeit mit der Spedition
Betreuung der Bad- und Speisezimmerabteilung

Frau blabla arbeitet stets zuverlässig, gewissenhaft und zeichnet sich bei der Erledigung durch Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Genauigkeit aus.

Sie besitzt eine sehr gute Auffassungsgabe, ist in der Lage schwierige Zusammenhänge rasch zu erkennen, Lösungswege aufzuzeigen und umzusetzen.

Gerne bescheinigen wir Frau blabla Ehrlichkeit und Pünktlichkeit.

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt Sie stets zu unserer vollsten Zufreidenheit.

Ihr persönliches Verhalten ist stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist sie geschätzt.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf ausdrücklichen Wunsch der Frau blabla ausgestellt.

Datum

Unterschrift der Hausleitung.

Kann diese Zeugnis so bleiben?
Im voraus vielen Dank für eine Antwort.




Titel: Zwischenzeugnis....unvollständig?
Beitrag von: Klaus Schiller am März 13, 2006, 14:41:21 Nachmittag
Die "stets vollste Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote "sehr gut", die Formulierungen gehen aber über 08/15-Phrasen nicht hinaus. Zudem bleiben wichtige Aspeket unberücksichtigt, z.B. fehlen komplett dynamische Attribute (motiviert, engagiert), Angaben zum Wissen und zum Erfolg oder zum Verhalten gegenüber Kunden. "Ehrlichkeit und Pünktlichkeit" sind hingegen absolute Selbstverständlichkeiten, deren Erwähnung mitunter abwertend gedeutet wird (außer diesen Selbstberständlichkeiten können wir nichts Positives sagen). Die Stellenbeschreibung besteht nur aus wenig aussagekräftigen Schlagworten ("AB-Kontrolle"; "Preisauszeichnung").

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php