Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mona am März 15, 2006, 11:16:37 Vormittag
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Hallo,habe 13 1/2 Jahre in der Schmuckherstellung als Produktionshelferin gearbeitet.Viele Aufgabenbereiche in dem Zeugnis wurden ausgelassen,nicht richtig formuliert und alles kurz und schmerzlos gehalten.Wie ist dieses Arbeitszeugnis zu beurteilen?Bitte um Bewertung.Danke,im voraus.
Frauxxx war in der Abteilung Ofenlöten/Goldschmiede tätig. Zu ihren Aufgaben gehörte das Löten von Teilen im Durchlaufofen, sowie das Punkten und Heften, sie konnte an allen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.
Frauxxx erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie arbeitete sehr fleißig, gewissenhaft und zuverlässig. Starkem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei und korrekt.
Durch das laufende Insolvenzverfahren ist es uns leider nicht möglich, Frauxxx weiter zu beschäftigen. Sie scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.
-Kaufmänische Leitung-
Unterschrift
i.A. Herxxxx
Muß nicht eine zweite Unterschrift vom Chef vorhanden sein?
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Die Aussage "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote "gut". Aber nicht zuletzt mit Blick auf die lange Beschäftigungszeit ist das Zeugnis viel zu knapp und pauschal. Vor allem die Kompetenz (Fähigkeiten, Wissen) aber auch der Erfolg bleiben komplett unberücksichtigt (- weil sie nicht der Rede wert sind?!). Dies ist keine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Danke, Herr Schiller
meine Arbeitskollegen und ich sind alle mit so einem knappen Zeugnis abgespeist worde,auch die schon länger in der Firma waren. Da wir uns nicht auskennen, haben wir alle unsere Zeugnisse zurück geschickt um nur kleinigkeiten ändern zu lassen. Aber bei keinem sind die Fähigkeiten,Wissen, Erfolg erwähnt worden. Kann ein Zeugnis nochmals geändert werden, wenn diese Punkte nicht in einem Arbeitszeugnis angegeben sind???
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Generell gilt, dass ein Zeugnis nichts Wesentliches auslassen darf, andernfalls wurde der Anspruch auf ein Zeugnis vom Arbeitgeber nicht vollständig erfüllt. Allerdings haben Arbeitsgerichte geurteilt, dass nach knapp einem Jahr des Wartens der Zeugnis(korrektur)anspruch verwirkt ist.
Daher ist es sinnvoll, einen Berichtigungswunsch frühzeitig und vollständig zu äußern. Eine professionelle Zeugnisanalyse verschafft Klarheit über alle (!) Auffälligkeiten des Zeugnisses, anschließend können Sie das Zeugnis aufwerten lassen und dem Arbeitgeber als Formulierungsvorschlag vorlegen. Mit einer ungenauen Selbstanalyse und wiederholten Teil-Korrekturwünschen tun Sie sich und Ihrem Arbeitgeber keinen Gefallen, insbesondere hinsichtlich der Gesprächsbereitschaft.