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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Hans am April 19, 2005, 18:35:23 Nachmittag

Titel: Geheimcode Arbeitszeugnis
Beitrag von: Hans am April 19, 2005, 18:35:23 Nachmittag
Wer kann mir helfen, diese drei Sätze zu entschlüsseln? Welche Note verbirgt sich dahinter?

Von Vorgesetzen und Mitarbeitern wird Herr XY durch seine erliche, sachliche und offne Art geschätzt. Darüber hinaus nutzt er alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammarbeit. Er ist fähig Kritik anzunehmen und zu äußern.

Für die Hilfe möchte ich mich schon mal im Voraus bedanken.

Gruß Hans
Titel: Geheimcode Arbeitszeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 19, 2005, 23:35:12 Nachmittag
Von Vorgesetzen und Mitarbeitern wird Herr XY durch seine ehrliche, sachliche und offne Art geschätzt.
Hier wäre entscheidend, welche sonstigen Verhaltensaussagen gemacht werden. Für sich genommen entspricht die Aussage der Verhaltensnote 2-3. Das Attribut "ehrlich" ist nicht unumstritten, vor allem wenn das "stets" davor fehlt, der Beurteilte möglicherweise also "nicht immer" ehrlich war.
Eigentlich ist Ehrlichkeit eine Selbstverständlichkeit, dies hängt aber auch von der Stelle ab.

Darüber hinaus nutzt er alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammarbeit.
Das ist eine ungewöhnliche Formulierung. Was für spezielle "Möglichkeiten" sollten damit gemeint sein!?! Warum ist die "konstruktive Zusammenarbeit" überhaupt erwähnenswert?!? Auch dies sollte selbstverständlich sein.  

Er ist fähig Kritik anzunehmen und zu äußern.
Die missverständliche Formulierung "...ist jederzeit fähig, Kritik anzunehmen und zu äußern" wird in der Zeugnisdeutung unterschiedlich interpretiert. Es kann sich - insbesondere bei sozialen und Pflegeberufen -um einen vorteilhaften Hinweis auf konstruktive Teamarbeit handeln. Andererseits besagt die Aussage indirekt, dass ein Beurteilter kritisiert werden musste, also Fehler machte. Der Bewertungsspielraum reicht daher von der Note 2 bis zur Note 4.  

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de