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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Unga am März 17, 2006, 22:21:45 Nachmittag

Titel: Bitte um Bewertung
Beitrag von: Unga am März 17, 2006, 22:21:45 Nachmittag
Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnises


Frau XY war zunächst als Aushilfe bei uns beschäftigt. Aufgrund der guten Leistungen absolvierte Sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel. Nach ihrer am 01.01.01 mit der Note ''''gut'''' abgeschlossenen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Musterstadt übernahmen wir Frau XY in ein befristetes Anstellungsverhältnis.

Zu ihren Aufgaben gehörten im Wesentlichen:
-Abwicklung des Finanzierungskaufs
-Bearbeitung von Retouren
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Frau XY hat immer der gefordeten Einsatzbereischaft entsprochen. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Vollen Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Das Verhältnis zu Kunden war stets freundlich und verbindlich.

Nur der Form halber bestätigen wir, dass Frau XY selbsverständlich zu jeder Zeit absolut loyal, ehrlich, fleißig und pünktlich war.

Wegen ihrer Kompetenz und der selbständiger Arbeitsweise konnten wir Frau XY bereits nach kurzer Einarbeitungszeit in unserer Kundeninformation einsetzen

Frau XY scheidet am 01.01.01. auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit.

Wir wünschen ihr für ihren weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg.



Die Formulierung ''Nur der Form halber'' macht mich stutzig.


Kann man noch eine Änderung des Arbeitszeugnises verlangen, obwohl schon fast drei Jahre seit dem Ausstellungsdatum verstrichen sind. Wenn nicht, gibt es vielleicht andere Möglichkeiten ein neues Zeugnis zu bekommen?
Titel: Bitte um Bewertung
Beitrag von: Unga am März 17, 2006, 22:26:12 Nachmittag
Noch eine Frage. Kann ich die Ausstellung eines Ausbildungszeugnises verlangen, wenn die Lehre schon vor Jahren abgeschlossen wurde? Nach meiner Ausbildung habe ich keinen Zeugnis erhalten.