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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am März 19, 2006, 17:51:17 Nachmittag

Titel: Bitte um Urteil bei diesem Zeugnis
Beitrag von: gast am März 19, 2006, 17:51:17 Nachmittag
Was giebt es bei diesem Zeignis zu beanstanden????????


Herr, xxx geb. am xxxxxxxx arbeitete seit dem 01.05.2003 als
Fleischer in leitender Funktion in unserem Edeka–Aktiv–Markt in xxx.

Herr xxx war während dieser Zeit zuständig für die Zerlegung, die
Veredelung, die Bestellung und den Verkauf unserer Fleisch- und Wurstwaren.

Wir haben Herrn xxx als einen engagierten und qualifizierten Mitarbeiter
kennen gelernt. Er hat umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die er auch  
erfolgreich einsetzte. Zudem verfügt er über eine gute Auffassungsgabe und
arbeitet stets gründlich und zuverlässig.
Herr xxx arbeitete sicher und selbständig stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Seine Arbeitsergebnisse waren auch bei wechselnden Anforderungen stets von guter Qualität.
       
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen war vorbildlich sowie auch sein Auftreten
gegenüber unseren Kunden war stets gut.

Wir bedauern sehr, dass Herr xxx uns zum 31.03.2006 auf eigenen Wunsch verlässt und wünschen ihm für die persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.



MfG Carloman
Titel: Bitte um Urteil bei diesem Zeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am März 19, 2006, 18:21:25 Nachmittag
An der Einschätzung des Zeugnisses hat sich trotz der geringen Ergänzungen nichts geändert. Noch einmal zur Erinnerung:

Dies ist ein typisches Standard-Zeugnis der Note 2. Typisch deshalb, weil die verwendeten Textbausteine in keiner Weise auf das Qualifikationsprofil eines Fleischers abgestimmt sind, d.h. die Wertung ist sehr knapp, unpersönlich und pauschal. Eine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen sollte hingegen individueller ausfallen, wozu in den Personalabteilungen oft die Zeit fehlt. Bei einer Neubewerbung ist die Aussagekraft des Zeugnisses dann sehr gering.

So gehen Ihre Fähigkeiten als Fleischer sicherlich über eine rasche Auffassungsgabe hinaus. Auch das Verhalten gegenüber Kunden könnte detaillierter beschrieben werden. Unerwähnt bleiben der Arbeitserfolg und die Führungsleistung (siehe "in leitender Funktion"), insbesondere Durchsetzungsvermögen und Motivation der unterstellten Mitarbeiter sind hier wichtig.
Dass zudem auch ein Dank fehlt und heutzutage unübliche Formulierungen wie "wir haben ihn kennen gelernt als..." verwendet werden, schmälert ebenfalls die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses.
(Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99")

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