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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: am Mai 29, 2004, 11:01:15 Vormittag

Titel: Beurteilung des Sozialverhaltens
Beitrag von: am Mai 29, 2004, 11:01:15 Vormittag
Wenn im Zeugnis steht:" Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit ohne jede Beanstandung", was bedeutet das im Klartext und welcher Benotung entspricht diese Formulierung. Ist dies nicht ein Beispiel der Negationstechnik, die lediglich ein "ausreichendes" Sozialverhalten bedeutet?
Für eine aufklärende Antwort bedanke ich mich.
Titel: Beanstandungen
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 30, 2004, 20:32:39 Nachmittag
Die Aussage "Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit ohne jede Beanstandung" ist in der Tat mit der Note "ausreichend" zu bewerten.  In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache ist das Ausbleiben von Beanstandungen keine wirkliche Auszeichnung, anders als z.B. ein Lob für vorbildliches Verhalten. Siehe hierzu auch
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Titel: Beurteilung des Sozialverhaltens
Beitrag von: am Mai 31, 2004, 09:38:57 Vormittag
Vielen Dank für Ihre Aufklärung. Ist eine solche Aussage zum Verhalten vereinbar mit einer Gesamtbewertung, die dem Arbeitnehmer bestätigt, daß er seine Aufgaben "stets zur vollen Zufriedenheit" des Arbeitgebers erfüllt hat? Bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers war das Verhalten des Arbeitnehmers stets einwandfrei. Der Arbeitgeber war verstimmt über die Gründe, die zu einer vom Arbeitnehmer gewünschten Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt haben. Meiner Ansicht nach darf der Arbeitgeber keinesfalls die Gründe, die zu einer Vertragsauflösung geführt haben, durch eine schlechtere Benotung des Sozialverhaltens in das Zeugnis einfließen lassen. Ist dies so zutreffend - und ist es statthaft, eine "gute" Gesamtbewertung durch solche Äußerungen zu diskreditieren?
Habe ich damit Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen um eine Antwort.
Titel: Verhalten ohne Beanstandung
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Juni 02, 2004, 12:23:30 Nachmittag
Ist eine solche Aussage zum Verhalten vereinbar mit einer Gesamtbewertung, die dem Arbeitnehmer bestätigt, daß er seine Aufgaben "stets zur vollen Zufriedenheit" des Arbeitgebers erfüllt hat?

Man muss zwischen Leistungs- und Verhaltensbewertung unterscheiden. Die Aussage “stets zur vollen Zufriedenheit“ fasst die Leistungen eines Beurteilten zusammen. Das Verhalten hingegen wird in der Aussage „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war... „(z.B. „stets einwandfrei“ oder eben auch „ohne jede Beanstandung“) zusammenfassend bewertet. Es ist prinzipiell nicht widersprüchlich, dass ein Arbeitnehmer zwar sehr gute Leistungen erbracht hat, aber Verhaltensmängel an den Tag legte.


Bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers war das Verhalten des Arbeitnehmers stets einwandfrei. Der Arbeitgeber war verstimmt über die Gründe, die zu einer vom Arbeitnehmer gewünschten Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.

Bitte lesen Sie hierzu die Urteile zum Thema Beweislast unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php

Meiner Ansicht nach darf der Arbeitgeber keinesfalls die Gründe, die zu einer Vertragsauflösung geführt haben, durch eine schlechtere Benotung des Sozialverhaltens in das Zeugnis einfließen lassen. Ist dies so zutreffend - und ist es statthaft, eine "gute" Gesamtbewertung durch solche Äußerungen zu diskreditieren? Habe ich damit Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung?

Leider können wir keine Fragen zum Zeugnisrecht beantworten, dazu ist nur ein Anwalt befugt. Generell gesagt besteht kein Zusammenhang zwischen der Leistung bzw. dem Sozialverhalten eines Beurteilten und den Umständen seiner Kündigung. Zudem muss ein Zeugnis den gesamten Beschäftigungszeitraum bei der Bewertung berücksichtigen; auch ein tatsächlich „sehr schlechtes Verhalten“ im Rahmen der Kündigung wäre also kein gängiger Grund für eine Verhaltensnote 4, wenn das Verhalten zuvor über Jahre hinweg einwandfrei war.
Klaus Schiller, PMS
Titel: Beurteilung des Sozialverhaltens
Beitrag von: am Juni 02, 2004, 13:07:11 Nachmittag
Recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Franz Krämer