Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Fachmann am März 22, 2006, 00:01:27 Vormittag
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Hallo Gemeinde,
im Forum wird viel über Zeugnisberichtigungen gepostet. Oftmals besteht Angst, dass bei einem berechtigten Zeugnisberichtigungsanspruch auch die zuvor guten Beurteilungen flöten gehen.
Habe hierzu ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts gefunden, auf das ich aufmerksam machen möchte.
http://www.anwaltskanzlei-storr.de/urteile/BAG_21_6_05.pdf
Demnach sind die bereits getroffenen positiven Beurteilungen bindend.
Also laßt Eure Zeugnisse hier ruhig bei arbeitszeugnis.de testen und dann berichtigen.
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Gut zu wissen, danke Fachmann!!!