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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kluschi am März 23, 2006, 05:13:24 Vormittag

Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: Kluschi am März 23, 2006, 05:13:24 Vormittag
Hallo,

arbeitete als Aushilfe in einem kleinen Büro und war dort für das Fertig machen und frankieren der Post zuständig. Jetzt habe ich ein knappes Zeugnis bekommen und bin mir nicht sicher welcher Note es entspricht. Kann mir jemand helfen???

Zeugnis:

Erst kamen die persönlichen Daten:
Name, Vorname, Str., Geburtsdatum, Dauer der Beschaftigung und als was.

Und dann diese Beurteilung:
Herr xxx, war stets aufmerksam, fleißig und zuvorkommend. Wir schätzten besonders seine Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, ebenso seine Hilfsbereitschaft.

Wir wünschen Ihm für seinen beruflichen Werdegang alles Gute.


Was für einer Note entspricht dieses Zeugniss. Meint Ihr ich kann mich damit ohne Probleme bewerben???
Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: gast am März 23, 2006, 12:14:36 Nachmittag
Ich bin kein Experte, aber das Zeugnis ist natuerlich sehr kurz ausgefallen. Aber ganz erhrlich, du hast da nur die Post fertig gemacht und frankiert. Ich finde, da ist normal, dass das Zeugnis kurz ausfaellt.
Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: gast am März 23, 2006, 12:25:54 Nachmittag
Zitat von: "Anonymous"
Ich bin kein Experte, aber das Zeugnis ist natuerlich sehr kurz ausgefallen. Aber ganz erhrlich, du hast da nur die Post fertig gemacht und frankiert. Ich finde, da ist normal, dass das Zeugnis kurz ausfaellt.


Da hast du schon recht. Es geht mir nicht um die Kürze, sondern eher darum ob es negativ ist was da drin steht. Ich kann das ehrlich gesagt nur schwer einschätzen. Ist dir denn was aufgefallen???
Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: Klaus Schiller am März 23, 2006, 12:36:49 Nachmittag
Es geht durchaus auch um die Kürze, denn wenn wesentliche Angaben fehlen, wird dies in der Regel als "beredtes Schweigen" gedeutet ("nicht der Rede wert"). Allein das Fehlen eines Dankes und eines Bedauerns gilt schon als Hinweis auf eine insgesamt wohl eher mangelhafte Leistung oder ein Ausscheiden im Streit.  Aber auch die so genannte Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit oder Angaben zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen dürfen keinesfalls fehlen.

Die vorhandenen Aussagen beziehen sich nur auf nebensächliche Verhaltensaspekte und können daher den mangelhaften Eindruck nicht bessern. Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise absolute Selbstverständlichkeiten wie "die Pünktlichkeit" hervorhebt, ist dies ein indirekter Hinweis auf mangelnde Wertschätzung gegenüber der Leistung.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: gast am März 23, 2006, 13:34:10 Nachmittag
Ja, da haben Sie wohl Recht. Jetzt bin ich irgendwie verunsichert. Aber auf der anderen Seite ist es so, das ich wirklich nur zweimal die Woche die Post abends fertig gemacht habe. Meine Chefin habe ich in diesem ganzen Jahr nur einmal gesehen. Ich hatte Sie gebeten, dass mit dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten rein zu schreiben, habe aber heute erfahren das Sie es nicht ändern will. Was soll ich jetzt machen. Die ganze Sache liegt aber schon 5 Jahre her, gibt es noch eine Chance was ändern zu lassen???
Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: gast am März 23, 2006, 13:37:05 Nachmittag
Zitat von: "Klaus Schiller"
Es geht durchaus auch um die Kürze, denn wenn wesentliche Angaben fehlen, wird dies in der Regel als "beredtes Schweigen" gedeutet ("nicht der Rede wert"). Allein das Fehlen eines Dankes und eines Bedauerns gilt schon als Hinweis auf eine insgesamt wohl eher mangelhafte Leistung oder ein Ausscheiden im Streit.  Aber auch die so genannte Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit oder Angaben zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen dürfen keinesfalls fehlen.

Die vorhandenen Aussagen beziehen sich nur auf nebensächliche Verhaltensaspekte und können daher den mangelhaften Eindruck nicht bessern. Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise absolute Selbstverständlichkeiten wie "die Pünktlichkeit" hervorhebt, ist dies ein indirekter Hinweis auf mangelnde Wertschätzung gegenüber der Leistung.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


Ja, da haben Sie wohl Recht. Jetzt bin ich irgendwie verunsichert. Aber auf der anderen Seite ist es so, das ich wirklich nur zweimal die Woche die Post abends fertig gemacht habe. Meine Chefin habe ich in diesem ganzen Jahr nur einmal gesehen. Ich hatte Sie gebeten, dass mit dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten rein zu schreiben, habe aber heute erfahren das Sie es nicht ändern will. Was soll ich jetzt machen. Die ganze Sache liegt aber schon 5 Jahre her, gibt es noch eine Chance was ändern zu lassen???

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Lieben Gruß

Kluschi
Titel: Arbeitszeugnis bewerten, kann mir jemand helfen
Beitrag von: Didi am März 23, 2006, 23:14:12 Nachmittag
Versuchen kannst du´s, aber irgendwann darf der Arbeitegber auch mal den Aktendeckel zuklappen. 5 Jahre ist reichlich spät, nach einem Jahr ist eigentlich schon keine Berichtigung mehr einklagbar.