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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: JR am April 25, 2005, 05:31:20 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis bei voruebergehendem Ausscheiden
Beitrag von: JR am April 25, 2005, 05:31:20 Vormittag
Ich werde fuer einige Zeit den Wohnort wechseln, die Firma zwischenzeitlich verlassen, habe aber eine Wiedereinstellungsgarantie. Das Zwischenzeugnis wird auf meinen Wunsch ausgestellt. Dieser Satz ist bis jetzt der letzte im Zeugnis. Ich vermisse dabei als Schluss das Bedauern der Firma mich gehen zu lassen, die Bestaetigung, bis hierher gute Arbeit geleistet zu haben und die besten Erfolgswuensche fuer den zwischenzeitlich anderen Berufsweg. Gehoert das nicht auch in ein Zwischenzeugnis?
Titel: Zwischenzeugnis bei voruebergehendem Ausscheiden
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 25, 2005, 12:47:24 Nachmittag
Die Frage ist ohne Kenntnis der genauen vertraglichen Vereinbarung nicht eindeutig zu beantworten. Ein Zwischenzeugnis wird bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis erteilt. Wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlässt, erhält er üblicherweise ein Abschlusszeugnis, unabhängig davon, ob es später zu einer Wiedereinstellung kommen könnte. So wäre es ja auch in Ihrem Fall denkbar, dass Sie von der Wiedereinstellungsgarantie keinen Gebrauch machen.    

Ein vollständiges Abschlusszeugnis würde dann auch ein Bedauern, einen Dank und Zukunftswünsche enthalten. Ein Zwischenzeugnis enthält einen Dank und den Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit, nicht aber ein Bedauern oder weitergehende Zukunftswünsche.

Da wir nur eine Sprachberatung durchführen, keine Rechtsberatung, empfehle ich Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Anwaltskanzlei Wengersky (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml). Hier können Sie unter genauer Angabe der vertraglichen Vereinbarung eine rechtsbverbindliche Auskunft erhalten.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de