Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: silke06 am März 28, 2006, 15:59:59 Nachmittag
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hallo zusammen,
da ich mich stärker auf mein studium konzentrieren möchte beendige ich mit einvernehmen meine eineinhalb jährige anstellung als studentische hilfskraft in einer agentur, in der ich zuvor ein einjähriges praktikum geleistet hatte.
soll ich mir ein zeugniss über die gesamtzeit - also zweieinhalb jahre - ausstellen lassen oder ein praktikumszeugnis und ein arbeitszeugnis?
freue mich über antworten!
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Genau genommen brauchst du beides. Ein Praktikumszeugnis fürs Praktikum und ein Arbeitszeugnis für die Zeit danach.
Wenn das Praktikum für die Uni war, reicht hierfür aber eine Bescheinigung, weil die Leistung dann nicht wichtig ist. Dann könnte alles in einem Arbeitszeugnis zusammengefasst werden.