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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: monbau am April 25, 2005, 17:58:12 Nachmittag

Titel: Formulierungen im Arbeitszeugnis
Beitrag von: monbau am April 25, 2005, 17:58:12 Nachmittag
Wer kann mir bitte diese Abschlusssätze entschlüsseln? Herzlichen Dank!

Frau .... erledigte alle anstehenden Arbeiten stets mit besonderer Sorgfalt, Zuverlässigkeit und persönlichem Einsatz. Die Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und der Kontakt zur Muttergesellschaft war gut und reibungslos.

Bedingt durch die Verlegung der Betriebstätte von ... nach ... zum .... wurde das Arbeitsverhältnis mit Frau ... beendet. Wir hoffen, dass sie bald wieder eine Stellung findet, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Titel: Formulierungen im Arbeitszeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 25, 2005, 20:10:37 Nachmittag
Frau .... erledigte alle anstehenden Arbeiten stets mit besonderer Sorgfalt, Zuverlässigkeit und persönlichem Einsatz.
Dieser Satz bezieht sich auf die Arbeitsweise und die Arbeitsbereitschaft (Note 2-3).

Die Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und der Kontakt zur Muttergesellschaft war gut und reibungslos.
Diese Aussage bewertet das Verhalten zu Internen (Note 3-4).

Bedingt durch die Verlegung der Betriebstätte von ... nach ... zum .... wurde das Arbeitsverhältnis mit Frau ... beendet.
= Beendigungsgrund

Wir hoffen, dass sie bald wieder eine Stellung findet, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
= Zukunftswünsche

Generell besteht ein Zeugnis aus acht Leistungsabschnitten, neben der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsweise gehören hierzu u.a. auch die Befähigung, das Fachwissen, der Erfolg und - unverzichtbar - die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Fehlen diese wichtigen Angaben, kann dies zu Ihren Ungunsten gedeutet werden (=Leistung wurde nicht erbracht). Die Aussage "Wir hoffen, dass sie bald wieder eine Stellung findet, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht" ist in mehrfacher Hinsicht unvorteilhaft, denn nun sind Zweifel an der Objektivität des Zeugnisses erlaubt. Die Formulierung "die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht" wirkt ironisch.

Aber: Ohne Kenntnis der Stelle, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de