Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mostertedder am März 28, 2006, 20:59:41 Nachmittag

Titel: Arbeitgeber verweigert mir mein Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mostertedder am März 28, 2006, 20:59:41 Nachmittag
Hallo,

mein Arbeitgeber verweigert mir mein rechtlich zustehendes Arbeitszeugnis.
Beide Parteien haben bereits Anwälte eingeschaltet.
Hintergrund: Ich will ein Arbeitszeugnis um mich bei einem neuen Arbeitgebner zu bewerben und mein alter Arbeitgeber will mich "loswerden".
Normal eine klare Sache....
Ich wollte vor einem möglichen Aufhebungsvertrag jedoch zuerst meine Chancen am Arbeitsmarkt mit einem rechlich mir zustehenden Zeugnis checken, bevor ein Aufhebungsvertrag für mich Sinn macht! (Arbeitgeber hats aufgrund Vorwürfe meinerseits besonders "eilig" ich loszuwerden...
Arbeitgeber verweigert mir jedoch ein solches Zeugnis und hat alle Kommunikationswünsche jetzt geblockt!
 
Auf was muß ich aufpassen?
Wie läuft ein Prozeß vorm Arbeitsgericht ab?
Wie lange dauert es bis zu einem Termin?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kann ich die Kosten möglichst gering halten?
Laufen evtl. Vergleiche vorm Arbeitsgericht auf einen Aufhebungsvertrag raus? (Den ich ja jetzt deinitiv noch nicht will!!)

Muß ich dann das "Angebot " des Arbeitsgerichts annehmen?

Gruß
Titel: Arbeitgeber verweigert mir mein Arbeitszeugnis
Beitrag von: gs am März 29, 2006, 12:53:11 Nachmittag
Hallo, habe ähnliches Problem mit meinem EX-Arbeitgeber.
Habe nach über einem halbes Jahr das Zeugnis erhalten  -

Termin bis zum Prozeß ca. 6-8 Wochen - bei mir
Habe Prozeßkostenbeihilfe beantragt.
oder hol dir ein Beratungsschein beim Amtsgericht Kosten ca. 10 - 20 euro

Habe beim Arbeitsgericht nach einem Vergleichsangebot sofort wieder Klage eingereicht.

Und wenn du das Zeugnis hast richtig durchlesen lassen ansonsten sofort wieder ein neues einklagen, muß ich jetzt auch wieder machen.
Chefs sind manchmal sehr "NETT" bei der beurteilung.
Gruß
Titel: Arbeitgeber verweigert mir mein Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mike am März 29, 2006, 13:25:27 Nachmittag
Habe Folgendes bei älteren Posts gefunden (über die Suchenfunktion nach "Klage"):

Sollte auch das Einreichen eines Eigenentwurfes keinen Erfolg bringen, folgt die Klage vor dem Arbeitsgericht. Urteilt das Gericht darauf, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis zu erstellen hat, und leistet er diesem Urteil nicht Folge, drohen Zwangsmaßnahmen. Um den Arbeitgeber im Wege der Zwangsvollstreckung dazu anzuhalten, ein schriftliche Zeugnis zu erstellen, kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers ein Zwangsgeld verhängen. Als ultima ratio könnte das Gericht sogar zur Zwangshaft greifen, um das Zeugnis zu erzwingen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Diese bemessen sich am Streitwert, in der Regel wird man hier ein Brutto-Monatsgehalt ansetzen. Da kommen sehr schnell 500 bis 1000 Euro zusammen. Zusätzlich fallen für den Verlierer die Gerichtskosten an. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.