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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: woling am April 25, 2005, 22:48:14 Nachmittag

Titel: Welcher Gesamtnote entspicht dieses Arbeitszeugnis?
Beitrag von: woling am April 25, 2005, 22:48:14 Nachmittag
Mein Arbeitsvertrag war befristet auf die Elternzeit meiner Vorgängerin.
Im Unternehmen bin ich seit Dez. 2001 als kaufmännische Angestellte tätig.

Leider wurde ich nicht übernommen sondern bekam aufgrund der schlechten Marktlage eine betriebsbedingte Arbeitgeber-Kündigung und werde das Unternehmen zum 31.05.2005 verlassen.


In meinem Arbeitszeugnis steht u.a.

Ihr Aufgabengebiet umfaßte .....

Ihre Aufgaben erledigte Frau ... bereits nach kurzer Einarbeitungsphase selbständig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.  Fr. ... war stets pünktlich, ehrlich und fleißig. Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
Bei Bedarf war Frau ... stets bereit, Übersunden zu leisten.

Wir wünschen Fr. ... für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute und danken ihr für die geleistete Arbeit.

Was sagt dieses Zeugnis aus?
Titel: Welcher Gesamtnote entspicht dieses Arbeitszeugnis?
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 26, 2005, 12:41:33 Nachmittag
Ihre Aufgaben erledigte Frau ... bereits nach kurzer Einarbeitungsphase selbständig ...
Dies bewertet die Arbeitsweise (für sich genommen Note 3)

...und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Dies ist die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung (Gesamtnote 2)

Fr. ... war stets pünktlich, ehrlich und fleißig.
Dies ist ein heutzutage eigentlich unüblicher Standardsatz, der mitunter negativ gedeutet wird. Denn Ehrlichkeit und Pünktlichkeit sind selbstverständlich, andere Aussagen wären wichtiger.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
Dies bewertet zusammenfassend das Verhalten zu Internen und Externen (Note 1)

Bei Bedarf war Frau ... stets bereit, Übersunden zu leisten.
Dies bewertet die Bereitschaft zur Mehrarbeit.
 
Wir wünschen Fr. ... für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute und danken ihr für die geleistete Arbeit.
Dies ist die Dankesformel mit Zukunftswünschen (Note 3-4)

Viele weitere zu erwartende Angaben fehlen, siehe auch  http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf), u.a. zu Fähigkeiten, zum Wissen und zum Erfolg. Dies kann als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (= Leistungen wurden nicht erbracht).  

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben, der Beschäftigungsdauer  und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Ich empfehle Ihnen eine professionelle Zeugnisanalyse für 16 Euro, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Titel: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Kathi am Mai 30, 2007, 15:40:25 Nachmittag
Hallo.

Im Juli beende ich meine Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und habe heute ein vorläufiges Zeugnis bekommen. Ich bin bei einigen Sätzen unsicher, was sie bedeuten könnten und hätte gerne eine Einschätzung von euch.
Das wären z.B.:

Frau ... hat von den ihr gebotenen Möglichkeiten, sich mit allen Arbeiten und betrieblichen Zusammenhängenvertraut zu machen, stets Gebrauch gemacht.

..., war sie gut gewachsen.

Die ihr übertragenen Aufgaben im jeweiligen Einsatzbereich hat sie mit zunehmender Selbstständigkeit gut erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Ausbildern, Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit korrekt.


LG kathi