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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rb am Juli 06, 2007, 10:22:29 Vormittag

Titel: Kann ich nach 6 Jahren noch ein Arbeitszeugnis verlangen
Beitrag von: rb am Juli 06, 2007, 10:22:29 Vormittag
Kann ich nach 6 Jahren noch ein Arbeitszeugnis verlangen?

gibt es hierzu eine gesetzesgrundlage?
Titel: Kann ich nach 6 Jahren noch ein Arbeitszeugnis verlangen
Beitrag von: Petraska am Juli 07, 2007, 01:10:40 Vormittag
In der Rubrik Häufige Fragen (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8) findest du folgendes:

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse

Aber ob das auch rückwirkend für das Jahr 2001 gilt, weiß ich leider nicht, Vielleicht weiß es jemand anderes. Oder du fragst mal bei anwalt.de nach, das geht auch per Mail (ist aber kostenpflichtig).  

Abgesehen davon: auch wenn es keinen Anspruch geben sollte, vielleicht ist der Arbeitgeber ja dennoch bereit, ein Zeugnis auszustellen.