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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Matthias am April 27, 2005, 10:13:16 Vormittag

Titel: Inhalt des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Matthias am April 27, 2005, 10:13:16 Vormittag
Darf ein Arbeitszeugnis Bankverbindungen und die Kürzel Ihr Zeichen usw. enthalten???
Titel: Inhalt des Arbeitszeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am April 27, 2005, 12:00:12 Nachmittag
Generell gilt:
Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist. Das Arbeitszeugnis muß mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sein muß. - Urteil des BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92

Die Bankverbindung ist üblicher Teil der Firmendaten. Worte und Zeichen aus dem Firmenbogen, die für das Zeugnis nicht benötigt werden (wie der Vermerk "Ihr Zeichen") wirken - zumal sie meist unausgefüllt bleibt - stilistisch gesehen aber eher störend und werden daher bei der Zeugniserstellung üblicherweise aus der Vorlage entfernt.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de