Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: crocell666 am April 06, 2006, 12:32:51 Nachmittag
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Hallo,
habe folgendes Problem. Vor 5 Jahren habe ich meine Ausbildung zur Arzthelferin abgeschlossen. Damals wollte man mir kein AZ schreiben. Nun versuche ich wieder in den Job als Arzthelferin reinzukommen, nur alle Praxen wollen ein AZ sehen. Wie lange ist die Frist, um ein AZ nachzufordern?
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Unter den "häufigen Fragen" steht das hier:
8. Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse
Ich kann dir aber nicht sagen, ob das neue Gesetz auch gilt, wenn man seine Tätigkeit vor dem 1.1.2002 beendet hat. Da musst du vielelicht mal bei einer Rechtsberatung anrufen oder vielleicht weiß es jemand anders hier.
LG
Mike
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Hallo Mike,
vielen Dank für deine Hilfe, ich glaube ich werde mal eine Rechtsauskunft anrufen
LG
crocell666