Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Pit am April 06, 2006, 15:12:24 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis bekommen aber kein Abschlußzeugnis
Beitrag von: Pit am April 06, 2006, 15:12:24 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich habe von meiner alten Firma ein Zwischenzeignis erhalten und bin jetzt seit ca. 3 Jahren bei einer anderen Firma beschäftigt.
Jetzt ist mir vor eingen Tagen aufgefallen das ich vom meinem alten Arbeitgeber nur ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bekommen habe und kein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es fehlt zum Beispiel die Beschäftigungszeit.

Kann ich noch ein Abschlußzeugnis verlangen ?
Macht das Sinn ? oder reicht das Zwischenzeugnis aus.

Danke für die Antworten...
Titel: Zwischenzeugnis bekommen aber kein Abschlußzeugnis
Beitrag von: Mike am April 06, 2006, 20:45:51 Nachmittag
Habe grade schon die gleiche Frage bei einem anderen Post beantwortet (aber ohne Garantie dass es so stimmt). Das stammt aus der Rubrik "häufige Fragen"

8. Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse

Aber es spricht ja nichts dagegen, dass dir dein Chef trotzdem ein Zeugnis schreibt, freiwillig.
LG
Mike