Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast_HH am April 10, 2006, 10:40:54 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis Handelsverteter
Beitrag von: Gast_HH am April 10, 2006, 10:40:54 Vormittag
Guten Tag.

Interessantes Forum mit einer interessanten Domain. Komliment.

Meine Frage: Kann ich als selbstständiger Handelsvertreter nach $84 HGB ein Zwischenzeugnis anfordern?

Besten Dank.

Gruß aus HH
Klaus
Titel: Zweite Suche gab Ergebnisse
Beitrag von: Gast_HH am April 10, 2006, 10:45:56 Vormittag
Hallo.
Eventuell werde ich hier fündig?

http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Bei der ersten Suche hatte ich die die besten Parameter.

Zitat
Während arbeitnehmerähnlichen Personen - das sind zum Beispiel Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Handelsvertreter mit geringem Einkommen - der Zeugnisanspruch zugestanden wird, ist er bei anderen Dienstverhältnissen umstritten. Freien Mitarbeitern wird dieser Anspruch nach überwiegender Meinung gewährt. Für die Scheinselbständigkeit, die zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich diese Abgrenzungsfrage nicht, da Scheinselbständige Arbeitnehmer sind und ihnen deshalb der Zeugnisanspruch zusteht. Dagegen wird Vertretern juristischer Personen, also Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, die aufgrund ihrer Geschäftsanteile beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, der Zeugnisanspruch versagt, da man sie nicht als Arbeitnehmer ansieht. Lediglich dem Fremdgeschäftsführer steht ein Zeugnisanspruch zu.


Leider passt das nicht ganz.
* Ich bin zwar Handelsvertreter, aber nicht mit geringem, sondern mit einem hohem Einkommen.
* Freier Mitarbeiter bin ich auch nicht.
* Scheinselbstständigkeit mag zwar sein, kann aber sicher nur schwierig nachgewiesen werden.

Was hat nun Gültigkeit?
Danke und Gruß
Klaus
Titel: Zwischenzeugnis Handelsverteter
Beitrag von: Klaus Schiller am April 10, 2006, 19:21:16 Nachmittag
Sie zitieren ganz richtig, der Zeugnisanspruch ist in diesen Fällen "umstritten". Eine pauschale Antwort (ja/nein) kann ich Ihnen nicht geben.  Eine sinnvolle Alternative zum Arbeitszeugnis wäre eine "Referenz", die Ihnen problemlos auch Kunden oder Auftraggeber erteilen können (ggf. nach Ihren Vorgaben) und die sich nur unwesentlich vom Zeugnis unterscheidet.