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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gil am April 12, 2006, 12:43:42 Nachmittag

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Beitrag von: Gil am April 12, 2006, 12:43:42 Nachmittag
Welche Note ist das? Gut oder schlecht? Das ist ein Teil meines Zeugnisses.

Zitat
Herr xy hat bei allen Tätigkeiten bewiesen, dass er sich schnell in neue Rechtsgebiete einarbeiten kann. Er hat stets mit großem Einsatz, Energie und Verantwortungsbewusstsein seine Tätigkeiten ausgeübt und stand jederzeit, auch über die offiziellen Arbeitszeit hinaus, zur Verfügung. Herr xy zeichnet sich besonders durch große Flexibilität, Belastbarkeit und ein gutes Organisationstalent aus. Er arbeitete sorgfältig, zuverlässig und zielorientiert. Herr xy hat die ihm auferlegten Aufgaben eigenständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sein gutes Verständnis für wirtschaftliche und juristische Zusammenhänge war dabei für ihn von Vorteil.
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Beitrag von: Gil am April 14, 2006, 12:03:25 Nachmittag
*hochwucht*
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Beitrag von: Gil am April 15, 2006, 11:40:54 Vormittag
Herr Schiller, ich habe nur eine Frage. Ist dieser Abschnitt eher mit einer 3 oder mit einer 2 zu bewerten? Ich weiss, daß es auf die Gesamtwürdigung ankommt, aber es geht mir nur um diesen Abschnitt. Bitte geben Sie mir Ihre Einschätzung. Vielen Dank.
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Beitrag von: Klaus Schiller am April 16, 2006, 16:51:08 Nachmittag
Die Aussagen entsprechen für sich betrachtet mehrheitlich der Note 2.
Pauschale Aneinanderreihungen von Attributen ("Einsatz, Energie und Verantwortungsbewusstsein", "Flexibilität, Belastbarkeit und ein gutes Organisationstalent" oder "sorgfältig, zuverlässig und zielorientiert") sind allerdings keine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen.

Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben bzw. der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann können viele Kleinigkeiten den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn das Zeugnis gemessen an der Beschäftigungszeit zu kurz bzw. zu lang ausfällt oder für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.