Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Frederick am April 13, 2006, 11:22:44 Vormittag

Titel: Arbeitzeugnis während der Beschäftigung
Beitrag von: Frederick am April 13, 2006, 11:22:44 Vormittag
Ich habe bei meiner jetzigen Firma gekündigt und muss noch laut Kündigungsfrist noch einen Mo. arbeiten. Ich bestehe aber auf ein Arbeitszeugnis jetzt. Ich habe unter den Meist Gestellten Fragen gelesen, dass ich laut BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92 doch einen Anspruch habe, wenn ich z.B. mich irgendwo anders bewerben will. Ist das aber so bindend, dass ich meinen Arbeitgeber damit zwingen kann und sonst mit einem gerichtlichem Verfahren drohen kann?

Im Prinzip geht es mir nicht um neue Bewerbung, sondern darum, dass ich Verhandlungen über ein eventuell unbegründet schlechtes Arbeitszeugnis viel einfacher eischätze, während ich in der Firma bin, als nachdem ich die Firma verlassen habe.
Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Nicole am April 14, 2006, 10:09:06 Vormittag
Hey,

ich habe letzte Woche auch ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber erhalten. Du kannst immer auf ein Zwischenzeugnis bestehen! Du musst auch keinen Grund angeben, warum du dieses Zwischenzeugnis anforderst!
Ja, dieser Paragraph ist bindent für den Arbeitgeber! Falls er sich weigert, kannst du rechtlich gegen ihn vorgehen!

Ich bin auch nur noch bis Ende Juni in dem Unternehmen, und ich habe jetzt satte drei Wochen auf mein Zeugnis gewartet.