Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nicole am April 14, 2006, 15:44:47 Nachmittag

Titel: Berichtigungsanspruch an Arbeitgeber / wie oft?
Beitrag von: Nicole am April 14, 2006, 15:44:47 Nachmittag
Hallo,

auch ich habe Probleme mit meinem Arbeitszeugnis.
Ich habe vor ein paar Tagen mein Arbeitszeugnis von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich war damit nicht einverstanden, v.a. ist mein Aufgabenbereich nur sehr dürftig dargestellt. Deshalb habe ich ihm leider sehr überstürzt eine formlose e-mail (mit meinem Zeugnisvorschlag) geschickt, und ihn gebeten meinen Aufgabenbereich detaillierter aufzuführen.

Dann am Abend sind mir große Zweifel gekommen, ob die Verhaltens- und Leistungsbewertung, die sich beim ersten Lesen sehr gut anhört, überhaupt gut sind. Je öfter ich mir diese durchlese, finde ich mein Arbeitszeugnis sehr schlecht.

Nun zu meiner Frage: Wie oft ist es möglich, daß ich beim AG eine Korrektur bzw. Berichtigung des Zeugnisses verlange. Wenn mein AG auf mein Verlangen eingeht und meinen Arbeitsbereich detaillierter aufführt, habe ich dann auch noch die Möglichkeit ihn um Nachbesserung des Leistungsbereichs zu bitten? D.H. Wenn der Arbeitgeber das Zeugnis auf meinen Wunsch einmal geändert hat, habe ich dann nochmal die Möglichkeit es bei einem anderen Punkt abändern zu lassen, den ich vorher noch nicht bemängelt habe  (ggf. dann mit einer Klage beim Arbeitsgericht).

Vielen Dank für die Antwort.
Beste Grüße
Nicole
Titel: Berichtigungsanspruch an Arbeitgeber / wie oft?
Beitrag von: Klaus Schiller am April 16, 2006, 16:28:27 Nachmittag
Da viele Arbeitnehmer mit der Zeugnissprache nicht wirklich vertraut sind, ist es keine Seltenheit, dass für ein Zeugnis mehrfach um Korrekturen gebeten wird. Denn nur wer eine professionelle Zeugnis-Analyse durchführen lässt, kennt von vorn herein alle Schwachpunkte des Zeugnisses. Gesetzliche Regelungen gibt es nur zur zeitlichen Verwirkung des Berichtigungsanspruchs (in der Regel nach ca. einem Jahr), nicht zur Anzahl der Berichtigungswünsche.  

Andererseits sollten Arbeitnehmer das möglicherweise anfangs noch vorhandene Wohlwollen des Arbeitgebers nicht durch sprunghafte Meinungsänderungen strapazieren und so ihre eigene Verhandlungsposition schwächen.

Hilfe bei der Analyse Ihres Zeugnisses und der Verbesserung finden Sie auf der Startseite von http://www.arbeitszeugnis.de. Die relevanten Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur Berichtigung von Zeugnissen finden Sie in unserer Urteilsdatenbank, Stichwort Berichtigung: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php