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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am April 17, 2006, 21:26:20 Nachmittag

Titel: Wie ist folgendes Zeugnis zu bewerten?
Beitrag von: gast am April 17, 2006, 21:26:20 Nachmittag
Hallo, ich möchte gerne wissen, wie folgendes Zeugnis zu bewerten ist:

Frau W. war vom .... bis .... als Kundenbetreuerin in der Abteilung Antragsbearbeitung tätig.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit waren.......

Bereits nach kurzer Einarbeitung beherrschte Frau W. Ihren Arbeitsbereich umfassend.

Frau W. hat durch Eigeniniative ihr Fachwissen und ihre praktischen Fähigkeiten erweitert, indem sie an Seminaren und unternehmensinternen Schulungen teilgenommen hat.

Aufgrund ihrer Fähigleit, Situationen scnell zu efassen, konnte sie immer wieder gute Lösungen in die Praxis umsetzen.

Trotz starker Belastungen behielt sie die Übersicht und wurde hohen Leistungsvorgaben gerecht.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat Frau W. ihre Aufgaben slebständig und mit einem großen Maß an Genauigkeit und Sorgfalt ausgeführt. Sie identifizierte sich mit ihrer Aufgabe und zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft.

Sie arbeitete zügig und pflichtbewusst. Ihre Arbeitsqualität wat gut.

Durch ihre aktive Einstellung in Verbindung mit ihren guten Kenntnissen führte Frau W. ihre Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit durch.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich. Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie auch bei unseren Kunden und Gescäftspartnern sehr beliebt.

Aufgrund ihrer Tätigkeit erwähnen wir, dass sie stets absolut zuverlässig und ehrlich war.

Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin Erfolg.
Titel: Wie ist folgendes Zeugnis zu bewerten?
Beitrag von: gast am April 17, 2006, 21:53:48 Nachmittag
Titel: Wie ist folgendes Zeugnis zu bewerten?
Beitrag von: Klaus Schiller am April 18, 2006, 19:57:12 Nachmittag
Die Aussagen entsprechen mehrheitlich der Note 3. Die Gesamtnote liegt bei 3-4, wobei die Bedeutung der entscheidenden Aussage "stets zu unserer Zufriedenheit" umstritten ist. In manchen Fachbüchern wird die Aussage mit der Gesamtnote 3 bewertet, in anderen mit der Gesamtnote 4. Auffällig ist auch, dass am Ende des Zeugnisses kein Dank erfolgt.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php