Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Zozo am April 19, 2006, 10:51:47 Vormittag

Titel: Widerspruch?
Beitrag von: Zozo am April 19, 2006, 10:51:47 Vormittag
Hallo,
ich bin seit 14 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt und habe ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber verlangt. Ich erhielt mein Zeugnis und war überrascht und wütend.
Im vergangenen viertel Jahr habe ich durch mein Verschulden 2 mal mein Dienstbeginn verpasst und kam dadurch zu spät zur Arbeit.
Nun stand in meinem Zeugnis:"...die Kollegin muss mit der Pünktlichkeit noch genauer werden..." oder so ähnlich, jedenfalls stand dort im Zeugnis das ich oft unpünktlich zur Arbeit komme. Ich habe das Gefühl, dass mein Arbeitgeber nur das letzte viertel Jahr bewertet hat und nicht die gesamten 14 Jahre. Ich möchte Widerspruch einlegen...gibt es eine rechtliche Grundlage oder ein Gerichtsurteil für diese Formulierung?
Danke yvena
Titel: Widerspruch?
Beitrag von: Klaus Schiller am April 19, 2006, 22:02:58 Nachmittag
Die verallgemeinernde Erwähnung solcher Einzelfälle (verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz) im Zeugnis widerspricht der Wohlwollenspflicht. Das Bundesarbeitsgericht urteilet hierzu schon 1960:

Oberster Grundsatz der Zeugniserteilung: Das Zeugnis muß wahr sein. Es muß alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Das schließt aus, daß der Arbeitgeber einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind - seien sie für den Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig - aufnehmen oder verallgemeinern darf. Der Arbeitgeber darf und muß daher wahre Tatsachen und Beurteilungen nur insoweit in das Zeugnis aufnehmen, als ein künftiger Arbeitgeber hieran ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann.
- BAG 23.6.1960 - 5 AZR 560/58