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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: deostift am April 20, 2006, 19:48:50 Nachmittag

Titel: Ablauf der Befristung - Arbeitszeugnis
Beitrag von: deostift am April 20, 2006, 19:48:50 Nachmittag
Hallo zusammen,

mein Ex-Arbeitgeber stellte mir frei ihm einen Vorschlag für mein qualifiziertes Arbeitszeugnis ihm zukommen zu lassen. Es handelte sich um einen sachlich befristeten Arbeitsvertrag von zwei Jahren.

Wie sollte ich diese Befristung am besten in das Zeugnis einbauen. Schon zu Beginn bei der Nennung des Arbeitszeitraumes die Befristung ansprechen oder erst beim Auscheidungsgrund die Befristung nennen.

Ich absolviere gerade mein Aufbaustudium das ich schon ein Jahr berufsbegleitend durchgeführt habe. Beim Schlussgespräch vielen dann die Worte, dass unter Umständen sie an einem neuen Arbeitsverhältnis nach meinem Abschluss interessiert wären ... ich weiss, das war sicehrlich zu 99% eine "Standard-Floskel" .. aber kann ich das ebenfalls mit einbauen "Würden uns sehr freuen wenn wir auf Herrn X nach Abschluss seines Studiums zurückgreifen könnten...oder so" :)

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Deo
Titel: Ablauf der Befristung - Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mike am April 20, 2006, 23:23:17 Nachmittag
Eine Wiedereinstellungsangebot ist kein Standard! Ganz im Gegenteil.  Das kann so formuliert werden: "Wir würden und freuen, wenn er sich nach Abschluss seines Studiums erneut bei uns bewirbt."

"Auf ihn zurückgreifen" das klingt, als würdest du solange im Lager abgestellt werden. Wenn Du Dich nicht 100%ig auskennst solltest Du unbedingt einen Ghostwriter in Anspruch nehmen.
LG
Mike
Titel: Ablauf der Befristung - Arbeitszeugnis
Beitrag von: Deostift am April 21, 2006, 01:23:29 Vormittag
War auch etwas aus der Hüfte geschossen. Sitze gerade noch über dem zeugnis und werde mir alle Mühe geben. Ich stelle es auch gerne mal hier rein. Danke jedenfalls für den Hinweis.

Problem an der Sache ist, dass meine Chefs eigentlich Null Ahnung von Zeugnissen hätten, da ich wohl sonst schon längst eines in der Hand halten würde. Ebenso die Person, die sonst Zeugnisse ausgestellt hat. Vermutlich würde das Ganze von nichtssagenden Standards "zugeworfen" werden, was mir künftig nicht dienlich sein wird.

Nochmals Danke für Deine schnelle Rückmeldung. Morgen kann ich sicherlich mit dem ganzen Text aufwarten ;)

Deo