Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast am Mai 01, 2005, 21:03:11 Nachmittag
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Mein Abschlußzeugnis betrachtet nur die letzten zwei Jahre meiner vierjährigen Mitarbeiterzeit. Der persönlich von meinem Wechsel betroffene Chef hat sich entsprechend negativ ausgelassen.
Ist eine Formulierung "Über den Zeitraum .... bis ... gibt das Zwischenzeugnis Auskunft" erlaubt?
Mir wäre aufgrund der o.g. Problematik (verärgerter Chef) natürlich ein Gesamtzeugnis lieber. Vor allem, da das Zwischenzeugnis die Note "sehr gut" enthält.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
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Mein Abschlußzeugnis betrachtet nur die letzten zwei Jahre meiner vierjährigen Mitarbeiterzeit. Der persönlich von meinem Wechsel betroffene Chef hat sich entsprechend negativ ausgelassen.
Ist eine Formulierung "Über den Zeitraum .... bis ... gibt das Zwischenzeugnis Auskunft" erlaubt?
Ich zitiere aus der Fachliteratur: "In einem Endzeugnis schließlich kann nicht auf ein früheres Zwischenzeugnis verwiesen werden. Hier ist das gesamte Arbeitsverhältnis nioch einmal als Einheit chronologisch darzustellen..." (aus: Weuster/ Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Boorberg Verlag).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de