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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: B_Mueller am Juli 19, 2007, 00:07:56 Vormittag

Titel: A-zeugnis Hilfskraft
Beitrag von: B_Mueller am Juli 19, 2007, 00:07:56 Vormittag
Hallo ! macht es einen unterschied, ob da *stets einwandfrei * oder z.B. *stets angenehm* steht?
und würdet ihr das insgesamt als sehr gut betrachten? vielen Dank!

Herr ___ war vom ___ als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl___ tätig.____ hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit____beschäftigt. Diese Experimente wurden mit ___ durchgeführt. Herr ___ war nach kurzer Einarbeitungszeit alleine für die Planung, Durchführung und Auswertung der Versuche, sowie der Instandhaltung der Messanordnung verantwortlich.
Aufgrund seiner fundierten naturwissenschaftlichen Kenntnisse hat er die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig und selbstständig zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.  Wir haben Herrn ___ als einen zuverlässigen und engagierten Mitarbeiter kennen gelernt, die Zusammenarbeit mit ihm war stets einwandfrei.
Titel: A-zeugnis Hilfskraft
Beitrag von: Steffen69 am Juli 20, 2007, 10:32:06 Vormittag
Zitat
Hallo ! macht es einen unterschied, ob da *stets einwandfrei * oder z.B. *stets angenehm* steht?

Ja, denn "stets einwandfrei" steht für die zusammenfassende Bewertung des Verhaltens (=Verhaltens-Gesamtnote), während "angenehm" oder "höflich" oder "freundlich" nur ein Nebenaspekt wäre.

Zitat
und würdet ihr das insgesamt als sehr gut betrachten? vielen Dank!

Ich sehe nur zwei Sätze zur Leistung und einen Halbssatz zum Verhalten.
Das ist extrem wenig. Es ist also nicht üblich, Leistungsaspekte zu bewerten, indem man nur Schlagworte aneinender reiht (Aufgrund seiner fundierten naturwissenschaftlichen Kenntnisse hat er die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig und selbstständig zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. )

Den Ausdruck "wir haben ihn kennen gelernt als..." verwendet man schon lange nicht mehr, dazu gibt es ja auch ein Urteil in der Urteilsdatenbank (Stichwort Formulierungen").

Und warum wird Zuverlässigkeit doppelt bewertet, aber gar nichts zu Fähigkeiten oder zu Ergebnissen gesagt?

In der Verhaltenszusammenfassung ("die Zusammenarbeit mit ihm war stets einwandfrei") müssen ürbigend alle Kontaktpersonen genannt sein (z.B. Vorgesetzte, Kollegen).