Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: True4 am April 24, 2006, 12:00:58 Nachmittag

Titel: Schlussatz - Kündigung - Einvernehmlich
Beitrag von: True4 am April 24, 2006, 12:00:58 Nachmittag
Hallo,
ich habe mich einvernehmlich von meiner Arbeitgeberin getrennt, erhalte sogar eine Abfindung, da man mich nicht kündigen konnte und ich eben zur Kündigung zustimmen musste!

Wie kann ich nun eine abschließende Formulierung im Zeugnis schreiben, die für mich positiv ist. Denn einvernehmlich hört sich nicht so richtig gut an. Oder kann ich schreiben, das ich gekündigt habe, was ja nicht ganz stimmt, obwohl eben nur mit Zustimmung der Abfindung ...

hat jemand eine Idee
Danke
True4
Titel: Schlussatz - Kündigung - Einvernehmlich
Beitrag von: Klaus Schiller am April 24, 2006, 23:02:05 Nachmittag
Die übliche Schlussformulierung für einen Aufhebungsvertrag lautet:
"Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage in beiderseitigem besten Einvernehmen."

Da ein solcher Aufhebungsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommt, wird mitunter auch die Formulierung für eine Arbeitnehmerkündigung verwendet:  

"Er/Sie verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum heutigen Tage."

Ein genereller Hinweis: Ein Eigenentwurf ist selten wirklich überzeugend und birgt vor allem zwei Risiken: Entweder ist er aufgrund des unprofessionellen Umgangs mit der Zeugnissprache als Eigenentwurf erkennbar, was das Zeugnis praktisch wertlos macht. Oder die Auffälligkeiten des Zeugnisses werden als Hinweis auf Leistungsmängel gedeutet.