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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Pelitos am Mai 02, 2005, 10:07:10 Vormittag

Titel: Warte schon über 8 Monate auf mein Zeugnis
Beitrag von: Pelitos am Mai 02, 2005, 10:07:10 Vormittag
Hallo,
seit über 8 Monaten warte ich auf mein Arbeitszeugnis, habe schon 5 mal in der Firma angerufen und 1 Aufforderung schriftlich geschickt. Es tut sich nichts. Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange ein Arbeitgeber sich Zeit lassen darf, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer das Zeugnis zu schicken?
Danke für die Information.
Titel: Warte schon über 8 Monate auf mein Zeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 02, 2005, 11:03:15 Vormittag
Ich zitiere aus unserer "Einführung in die Zeugnissprache" zum Thema Zeugnisanspruch, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php:

"Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Wenn der ehemalige Mitarbeiter seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat und sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu müssen, kann Verwirkung eingetreten sein (LAG Düsseldorf, DB 95, 1135: elf Monate). Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar 2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis erteilt hat."

Meist vereinfacht es die Zeugniserteilung erheblich, wenn Sie selbst einen unterschriftsreifen Zeugnisentwurf einreichen. Nähere Angaben finden Sie im Artikel: "Chancen nutzen, Risiken vermeiden" unter http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Titel: Warte schon über 8 Monate auf mein Zeugnis
Beitrag von: Pelitos am Mai 02, 2005, 11:33:20 Vormittag
Vielen Dank für die Antwort. Also wenn ich das richtig verstanden habe, kann der Arbeitgeber bis zu 11 Monate warten, bis er mir das qualifizierte Abrbeitszeugnis ausstellen muss. Ich könnte es eigentlich nur "beschleunigen", indem ich ihm mit Verdienstausfällen weg. erfolglosen Bewerbungen "drohe" (was bei mir nicht der Fall ist)?
Der AG hat also praktisch das Recht, diese Zeit von  11 Monaten "auszureizen", ohne dass man irgendetwas dagegen tun kann?
Titel: Warte schon über 8 Monate auf mein Zeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 02, 2005, 12:30:17 Nachmittag
Also wenn ich das richtig verstanden habe, kann der Arbeitgeber bis zu 11 Monate warten, bis er mir das qualifizierte Arbeitszeugnis ausstellen muss.

Nein! Das Zeugnis sollte umgehend ausgestellt werden, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer es anfordert. Wenn er dies aber zunächst nicht tut und sich erst nach vielen Monaten oder gar Jahren mit seinem Zeugniswunsch beim Arbeitgeber meldet, kann Verwirkung eintreten sein. Man kann einem Arbeitgeber also nicht unbedingt zumuten, sich nach vielen Monaten oder Jahren noch einmal mit dem Sachverhalt zu beschäftigen.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de