Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jens am April 28, 2006, 08:24:49 Vormittag
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Hallo Zusammen,
ich muss ein Arbeitszeugnis schreiben und soll vom Arbeitgeber eine verschlüsselte Formulierung einbringen die anderen Arbeitgeber sagt, dass dieser Mitarbeiter Daten gestohlen hat.
Kann mir da jemand helfen?
Würde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens
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Schon mal ins Gesetzbuch geschaut?!
„Das Zeugnis (...) darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen." §109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung)
Entweder man erwähnt den Diebstahl offen und direkt - was nicht gesetzteswidrig ist - oder man lässt es. Ansonsten kann Euch der Arbeitnehmer jedesmal auf Schadensersatz verklagen, wenn wegen dieser Aussage eine Bewerbung scheitert.