Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: yaahmanina am Mai 02, 2005, 16:11:31 Nachmittag
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Mein Zwischenzeugnis enthält keinen Dank/Bedauern. Ich bin in ungekündigter Stellung und habe mir dieses Zeugnis für Bewerbungen erstellen lassen.
Stehen Dank und Bedauern erst im richtigen Zeugnis nach Kündigung oder müsste im Zwischenzeugnis auch schon etwas stehen?[/b]
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Bei ungekündigter Stellung gibt es (noch) nichts zu bedauern, dies erfolgt erst bei feststehender Kündigung. Ein Dank für die bisherigen Leistungen hingegen sollte auch im Zwischenzeugnis vorhanden sein. Hilfreich ist auch ein Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit ("Wir danken ihm für seine (sehr) guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit"). Dies stärkt die Verhandlungsposition bei einer Neubewerbung gegenüber potentiellen neuen Arbeitgebern.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de