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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: centcomus am April 29, 2006, 18:43:18 Nachmittag

Titel: Nach 5 Mon. Praktikum Recht auf ein qualif. Arbeitszeugnis ?
Beitrag von: centcomus am April 29, 2006, 18:43:18 Nachmittag
Hallo,

es wäre ganz toll wenn mir jemand sagen könnte ob ich nach 5 monaten praktikum von meinem arbeitgeber ein qualifiziertes zeugnis einfordern kann.

das praktikum fand im rahmen des praxissemesters statt und hatte eine befristete dauer von 5 monaten.


ich danke euch im voraus.


grüße  daniel
Titel: Nach 5 Mon. Praktikum Recht auf ein qualif. Arbeitszeugnis ?
Beitrag von: Mike am April 30, 2006, 03:34:08 Vormittag
Eine  Antwort findest du in der Rubrik "Häufige Fragen".

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse.

Allerdings habe ich mal gelesen, man bekommt beim Pflichtpraktikum kein Zeugnis, sondern nur eine Bescheinigung. Weil nicht die Leistung  zählt, sondern nur die Durchführung des Praktikums.