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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Chloroplast am Mai 04, 2006, 01:05:26 Vormittag

Titel: Bewertung meines Arbeitszeugnis.
Beitrag von: Chloroplast am Mai 04, 2006, 01:05:26 Vormittag
Schönen Guten Nabend,
Ich bin mir echt unsicher mit meinem Arbeitszeugnis, vor allem bei der ganzen "Geheimsprache", habe mir mittlerweile einige Seite angeguckt, wo die Geheimsprache beschrieben wird. Allerdings kam es mir so vor als hätten viele Seite ihre eigene interpetation der Auslegung gegenüber, deshalb hätte ich mal gerne eure Meinung gehört.

P.S Ein qualifiziertes Zeugnis ist das nicht oder irre ich mich da??

Besten Dank




Herr xxxxxxx, geb. xxxxxxxx, wurde mit Wirkung vom 12.03.2001 bis
01.03.06 Anlagenführer in unseren Unternehmen eingestellt.

Herr xxxxxx war als ein Betriebswerker im Produktionsbereich Repack tätig und bediente Produktionsanlagen wie im Arbeitsstandard definiert, unter Einsatz der festgelegten Materialien, aufgrund gültiger Produktkernvorschriften und auf Basis eines festgelegten Produktionsauftrages.

Die ihm übertragenen Aufgaben führte Herr xxxxx stets gewissenhaft und sorgfältig zu unserer  vollen Zufriedenheit aus. Hervorzuheben ist seine außerordentliche Belastbarkeit und Einsatzfreude.

Herr xxxxxx hat ein angenehmes  freundliches Wesen und sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Bei seinen Kollegen genoss er als ein kompetenter Ansprechpartner großes Vertrauen und Anerkennung.

Herr xxxxx verlässt unser Haus auf eigenen Wunsch, um eine erneute Ausbildung zu beginnen. Wir bedauern diese Entscheidung, danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.
Titel: Bewertung meines Arbeitszeugnis.
Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 04, 2006, 17:41:46 Nachmittag
Es gibt in Zeugnissen keine "Geheimsprache". Der typische Zeugniscode mit seiner immer wohlwollend klingenden Ausdrucksweise entstand durch Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Eine umfassende Erklärung finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php

Das Zeugnis entspricht auf den ersten Blick der Note 3. Mit nur zwei Sätzen zur Leistung stellt sich allerdings die Frage, ob denn die sonstigen Leistungen (z.B. Fähigkeiten, Kompetenz, Arbeitserfolg) "nicht der Rede wert" sind. Die Note 3 ist in dieser knappen Form nicht glaubwürdig.  
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie für 16 Euro hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php