Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: am Mai 02, 2005, 18:48:12 Nachmittag
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herr... erlegigte die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.
Herr ..... ist sehr einsatzfreudig und stets voll belastbar.Sein Verhalten zur
Geschäftsleitung,Kunden und Mitarbeitern war einwandfrei.
Wir bedauern sein Ausscheiden,welches auf Stilllegung unserer Hochbauabteilung beruht,sehr und wünschen Ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.
Wollte mal nach fragen //Ist das Zeugniss gut oder nicht so gut
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Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft :
Herr ..... ist sehr einsatzfreudig
Befähigung:
und stets voll belastbar.
Leistungszusammenfassung:
herr... erlegigte die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.
Verhalten:
Sein Verhalten zur Geschäftsleitung,Kunden und Mitarbeitern war einwandfrei.
Schlussteil: Wir bedauern sein Ausscheiden,welches auf Stilllegung unserer Hochbauabteilung beruht,sehr und wünschen Ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Gesamtnote des Zeugnisses ist eine 3 (="befriedigend"). Angaben zum Fachwissen, zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg scheinen zu fehlen, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann (=Leistungen wurden nicht erbracht, Note mangelhaft).
Aber: Ohne Kenntnis der Stelle (Maurer? Architekt?), der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des gesamten Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf)
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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herr...,geb.am.......,wohnhaft in......,...Strasse ist seit dem 01.08.1996 in
unserem Unternehmen tätig.
In der Zeit vom 01.08.1996 bis zum 28.07.1999 absolvierte er eine Maurerlehre.Nach bestandener Prüfung wurde er als Maurergeselle in unsere
Hochbauabteilung übernommen .Sehr schnell erlernte er alle üblichen Arbeiten wie das Erstellen von Hintermauerwerk ,Verblenden von Gebäuden,Einschalen von Decken,Wänden und Treppen.
Herr.... erledigte die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Herr.... ist sehr einsatzfreudig und stets voll belastbar .Sein Verhalten zur Geschäftsleitung,Kunden und Mitarbeitern war einwandfrei.
Wir bedauern sein Ausscheiden ,welches auf der Stilllegung unserer Hochbauabteilung beruht,sehr und wünschen ihm für seine weitere berufliche und private Zukunft alles Gute.
Das ist der Vollständige Lebenslauf Sorry Welche Note hätte der ?
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Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein separates Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschluss- oder Zwischenzeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte (z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“).
Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.
Sehr schnell erlernte er alle üblichen Arbeiten wie das Erstellen von Hintermauerwerk ,Verblenden von Gebäuden,Einschalen von Decken,Wänden und Treppen.
Dies bewertet lediglich Leistungen während des Ausbildungsbeginns. Sollte keine separate und wertfreie Aufgabenbeschreibung vorliegen ("Zu den Aufgaben gehörte insbesondere: ..."), sollte diese unbedingt ergänzt werden.
Herr.... erledigte die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Herr.... ist sehr einsatzfreudig und stets voll belastbar
Diese Aussagen entsprechen für sich genommen der Zeugnisnote 2. Es handelt sich allerdings um eine ausgesprochen knappe Bewertung.
Wir bedauern sein Ausscheiden ,welches auf der Stilllegung unserer Hochbauabteilung beruht,sehr und wünschen ihm für seine weitere berufliche und private Zukunft alles Gute.
Hier wird Ihnen für die erbrachten Leistungen nicht gedankt wird, was leider ebenfalls abwertend wirkt und die Gesamtnote 2 in Zweifel zieht.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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Besten Dank Für die schnelle Antwort =Sie haben mir sehr geholfen
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Besten Dank Für die schnelle Antwort =Sie haben mir sehr geholfen